Der Volkswagen Konzern informiert, dass die von der CO2-Thematik betroffenen Fahrzeuge des Modelljahres 2016 identifiziert sind. Damit herrscht nun Klarheit über die im Handel befindlichen Neufahrzeuge des aktuellen Modelljahres. Bereits am 3. November 2015 hatte der Konzern informiert, dass es bei der Bestimmung der CO2-Angaben für die Typzulassung von rund 800.000 Konzern-Fahrzeugen zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte. Dies war bei den aktuell laufenden eigenen Untersuchungen festgestellt und bekannt gegeben worden.
Die internen Untersuchungen zu den aktuellen Fahrzeugen des Modelljahres 2016 liefern Ergebnisse zur Eingrenzung der tatsächlich betroffenen Fahrzeuge mit unplausiblen CO2-Werten. In Summe sind für das Modelljahr 2016 konzernweit rund 430.000 Fahrzeuge betroffen. Die Liste der betroffenen Modelle der einzelnen Konzernmarken findet sich im Anhang.
Um zeitnah eine mögliche Neubewertung der CO2-Angaben der Fahrzeuge voranzutreiben, werden die zuständigen Behörden über die aktuellen Erkenntnisse informiert. Gleichzeitig informiert der Volkswagen Konzern seine Importeure und Handelspartner.
Die nächsten Schritte sehen beispielsweise für die Marke Volkswagen eine Festlegung der neuen CO2-Angaben unter Aufsicht des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) vor.
Im Laufe der kommenden Woche werden zudem die nationalen Kunden-Informationsseiten der Marken im Internet um die CO2-Thematik erweitert. Die Kunden können sich hier durch Eingabe der Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN; Vehicle Identification Number) darüber informieren, ob ihr Fahrzeug betroffen ist. Für die Marke Volkswagen in Deutschland handelt es sich beispielsweise um den Link www.volkswagen.de/info.
In wieweit Modelle der Vorjahre betroffen sind, wird in Abstimmung mit den Behörden weiter untersucht. Nach aktuellem Kenntnisstand geht der Volkswagen Konzern weiterhin von der bereits kommunizierten Gesamtzahl von rund 800.000 Fahrzeugen aus. Der Volkswagen Konzern ist zudem bereits im Austausch mit den Finanz- und Steuerbehörden der jeweiligen Länder, damit alle im direkten Zusammenhang mit der CO2-Thematik entstehenden Steuermehrbelastungen direkt dem Volkswagen Konzern in Rechnung gestellt werden und nicht den Kunden.
Fest steht: Die Sicherheit der Fahrzeuge ist in keinem Fall betroffen, daher sind auch keine technischen Maßnahmen erforderlich.