Die Abgasuntersuchung (AU) an Fahrzeugen hat durch die mehrfach verschärfte Abgasgesetzgebung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ab 1. Januar 2010 ist die „Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems“ – wie sie in Zukunft heißt – ein fester Bestandteil für alle abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeuge und wird in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Nur wenn das Fahrzeug auch die Untersuchung der Abgase besteht, erhält es künftig die HU-Plakette auf dem Kennzeichen. Die alte AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt ersatzlos. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.
Die neue Untersuchung als Bestandteil der HU darf wie bisher auch von den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie der GTÜ durchgeführt werden. Bei der Hauptuntersuchung führt der Prüfingenieur auch die Untersuchung der Abgase durch, es sei denn, ihm wird der Prüfnachweis einer anerkannten AU-Werkstatt vorgelegt. Die Untersuchung der Abgase darf maximal einen Monat vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat durchgeführt worden sein.
Die alte AU-Plakette wird nach bestandener HU vom Prüfingenieur entfernt. Sollten nach dem Entfernen Kratzspuren oder Klebereste auf dem Kennzeichen verbleiben, werden diese auf Wunsch kostenlos bei allen teilnehmenden GTÜ-Partnern mit einer speziellen Reparaturplakette abgedeckt.
Für den neuen Prüfnachweis der Abgase besteht keine Aufbewahrungspflicht für den Fahrzeughalter. Die GTÜ empfiehlt jedoch, die Bescheinigung zusammen mit dem HU-Bericht bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufzubewahren.